Hautschutz lohnt sich! Die Kosten für sinnvolle Hautschutzmassnahmen sind gering im Vergleich zu den Kosten, die in den Betrieben durch Hautkrankheiten entstehen. Gemäss Suva machen Hautschäden heute rund einen Fünftel aller erfassten Berufskrankheiten aus.
1. Bei welchen Arbeiten in unserem Betrieb ist unsere Haut gefährdet?
2. Wird dem Hautschutz die erforderliche Beachtung geschenkt?
3. Sind unsere Mitarbeitenden über den korrekten Umgang mit Hautschutz-Produkten informiert?
4. Kennen unsere Mitarbeitenden den Sinn und Zweck eines effektiven Hautschutzes?
5. Kennen unsere Mitarbeitenden die möglichen Ursachen von Hautproblemen und Hautkrankheiten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit?
6. Ist die Verfügbarkeit von Hautschutz-Produkten an den entsprechenden Arbeits- und Waschplätzen gewährleistet?
7. Wer ist in unserem Betrieb für die korrekte Umsetzung des Hautschutzkonzeptes (Hautschutz – Hautreinigung – Hautpflege) verantwortlich?
8. Werden in unserem Betrieb Fälle mit Hautirritationen oder Hautproblemen erfasst und die Ursachen eruiert?
Gemäss Unfallversicherungsgesetzt (Art. 82 UVG) und Arbeitsgesetz (Art. 6 ArG) hat sich der Arbeitgeber dafür einzusetzen, dass alle Massnahmen getroffen werden, die
Der Arbeitgeber hat den Mitarbeitenden zumutbare persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen. Er muss dafür sorgen, dass diese jederzeit bestimmungsgemäss verwendet werden können. Dies ist in Artikel 5 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten VUV festgehalten.
Ein wirkungsvoller Hautschutz gehört in den Aufgabenbereich der Betriebsleitung.
Der Umgang mit hautgefährdenden Stoffen erfordert eine Gefahrenbewertung und – darauf aufbauend – technische, organisatorische und persönliche Schutzmassnahmen. Damit ist es möglich, die Zahl neuer Hauterkrankungen auf ein Minimum herabzusetzen.