Der Begriff Persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst alle Ausrüstungen, die von einer Person zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Einwirkungen getragen werden. Sie tragen wesentlich dazu bei, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und die Unfallkosten zu senken. Die rechtlichen Bestimmungen sind klar: Durch das Tragen und Benutzen von PSA ist zu verhindern, dass Arbeitnehmende verletzt oder in ihrer Gesundheit beeinträchtigt werden.